Rechtsanwalt.
Tierrecht im Verwaltungsrecht.

Ihr Rechtsanwalt für Tierrecht mit Schwerpunkt im Verwaltungsrecht.

Rechtsberatung im Tierrecht.
Bundesweit.

Sie suchen rechtliche Unterstützung in Fragen des Tierrechts?

Ganz gleich, ob Sie privat Tiere halten, gewerblich mit ihnen arbeiten oder als landwirtschaftlicher Betrieb oder Organisation Verantwortung tragen: Als spezialisierter Rechtsanwalt für Tierrecht berate und vertrete ich Sie bundesweit in allen verwaltungsrechtlichen Fragen rund um die Tierhaltung.

Tierschutz, Bau- und Umweltvorgaben sowie kommunale Vorschriften greifen oft ineinander – als Tieranwalt helfe ich Ihnen, Klarheit zu gewinnen, Ihre Rechte zu sichern und Ihre Position überzeugend zu vertreten.

Für wen ich tätig bin.
Meine Leistungen nach Zielgruppen.

Als Rechtsanwalt für Tierrecht im Verwaltungsrecht vertrete ich verschiedenste Mandantengruppen, die im Kontakt mit Behörden regelmäßig mit komplexen Vorgaben und Konflikten konfrontiert sind. Meine juristische Expertise ist auf Ihre spezifischen Bedürfnisse zugeschnitten:

Auch private Tierhalter geraten immer häufiger ins Visier von Behörden – etwa nach Nachbarschaftsanzeigen, Tierkontrollen oder neue Regelungen zur Haltung bestimmter Tiere. Ich unterstütze Sie dabei, Ihre Rechte zu kennen und durchzusetzen.

Gewerbliche Tierhalter – etwa Züchter, Tierpensionen, Hundeschulen oder Reptilienhändler – unterliegen strengen tierschutz- und genehmigungsrechtlichen Anforderungen. Ich helfe Ihnen, Ihre Tätigkeit rechtssicher zu organisieren und Konflikte mit Behörden zu vermeiden oder zu lösen.

Landwirtschaftliche Tierhalter stehen im Spannungsfeld zwischen Tierwohl, Wirtschaftlichkeit und Verwaltungsvorgaben. Ich vertrete Sie kompetent bei tierschutz-, bau- und umweltrechtlichen Fragestellungen – bundesweit und praxisnah.

Tierschutzaktive Organisationen arbeiten oft an der Grenze zwischen Engagement und Verwaltung. Ich berate deutschlandweit – auch mit Rücksicht auf ehrenamtliche Strukturen.

Die Haltung exotischer oder gefährlicher Tiere erfordert umfassende Genehmigungen. Ich helfe Ihnen, behördliche Vorgaben einzuhalten und unberechtigte Eingriffe abzuwehren.

Verwaltungspraxis und Konfliktfelder.
Meine Leistungen nach Tierarten.

Die tierschutzrechtliche Behandlung variiert erheblich je nach Tierart – rechtlich, verwaltungspraktisch und gesellschaftlich.

Ob Leinenpflicht, Wesenstest oder Tierhaltungsverbot – rund um den Hund gibt es zahlreiche öffentlich-rechtliche Vorschriften. Ich unterstütze Sie bei Anhörungen, Widersprüchen und Verwaltungsgerichtsverfahren.

Die Haltung von Pferden unterliegt strengen tierschutz- und seuchenrechtlichen Anforderungen. Ich vertrete private und gewerbliche Tierhalter bundesweit gegenüber Behörden.

Landwirtschaftliche Betriebe stehen regelmäßig im Fokus behördlicher Kontrolle. Ich berate Tierhalter und landwirtschaftliche Betriebe im gesamten Bundesgebiet.

Viele Bundesländer haben Gefahrtierverordnungen erlassen. Exotische Tiere wie Giftschlangen, Wildkatzen oder Affen dürfen oft nur mit ausdrücklicher Genehmigung gehalten werden. Ich unterstütze Sie bei Anträgen, Beschlagnahmen oder Streitigkeiten mit dem Veterinäramt.

Auch die Haltung von Katzen, Kaninchen oder anderen Heimtieren kann öffentlich-rechtlich relevant werden – insbesondere bei Überforderung oder Vernachlässigung („Animal Hoarding“).

Wildtiere stehen oft unter besonderem Schutz. Wer sie hält, verletzt oder umsiedelt, benötigt klare rechtliche Grundlagen. Ich vertrete Privatpersonen, Tierstationen und Tierschutzinitiativen bei öffentlich-rechtlichen Fragestellungen.

Ihre typischen Anliegen.
Meine Leistungen nach Thema.

Ich berate und vertrete ausschließlich im Tierrecht – mit besonderem Fokus auf das Verwaltungsrecht. Die folgenden Themen bilden den Kern meiner anwaltlichen Tätigkeit.

Behördliche Auflagen und Anordnungen können jede Tierhaltung betreffen – ob privat, gewerblich oder gemeinnützig. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Bewertung, bei Widerspruch und Klage – fundiert und mit Blick auf eine praktikable Lösung.

Tierbezogene Vorhaben unterliegen häufig einer Genehmigungs- oder Erlaubnispflicht. Ich unterstütze Sie bei der Antragstellung und vertrete Sie bei Versagung, Rücknahme oder Auflagen durch die zuständige Behörde.

Wer Stallungen, Zwinger oder Ausläufe errichten will, muss neben dem Baurecht auch tierschutzrechtliche Vorgaben beachten. Ich begleite Sie bei Bauanträgen, Nutzungsuntersagungen oder Streitigkeiten mit Behörden – rechtssicher und praxisnah.

Tierhaltungen führen häufig zu Spannungen mit Nachbarn – besonders bei Lärm, Geruch oder exotischen Tieren. Ich vertrete Ihre Interessen gegenüber Behörden und sorge für eine rechtssichere Klärung öffentlich-rechtlicher Konflikte.

Tierrechtliche Konflikte erfordern oft rechtliches Handeln im Verwaltungsverfahren oder vor Gericht. Ich unterstütze Sie bei Anhörungen, Widerspruch und Klageführung – strukturiert, effizient und mit Blick auf das Ziel.

Tiertransporte und Schlachtungen unterliegen engen unionsrechtlichen Vorgaben. Ich berate Sie bei Genehmigungen, in Bußgeldverfahren und bei rechtlichen Konflikten mit Kontroll- und Vollzugsbehörden.

Die Durchführung von Tierversuchen ist streng geregelt und genehmigungspflichtig. Ich berate Forschungseinrichtungen, Labore und Hochschulen im Antragsverfahren und vertrete sie gegenüber Behörden oder Kommissionen.

Fachliche Kompetenz trifft Leidenschaft für das Thema Tier.

Ich bin René Thalwitzer, Rechtsanwalt für Tierrecht. Bewusst habe ich mich früh auf das Tierrecht in seiner öffentlich-rechtlichen Ausprägung spezialisiert. Seit vielen Jahren vertrete ich bundesweit Tierhalter, Betriebe und Organisationen gegenüber Behörden. Die Vertretung von Mandanten mit Tieren ist nicht nur juristisch anspruchsvoll, sondern oft auch emotional. Als Tierhalter kenne ich beide Seiten: die Sprache der Behörden – und die der Halter.

Rechtsanwalt René Thalwitzer, spezialisiert auf Tierrecht.

Bekannt aus.

Renommierte Medien haben bereits über meine Arbeit im Tierrecht berichtet.

ZDF WISO vom 05.11.2012

ZDF Volle Kanne vom 05.11.2012

„Tieranwälte kämpfen für Hund und Katze“, Nordbayerischer Kurier vom 18.02.2014

Warum die Rechtsanwaltskanzlei Thalwitzer?

Die Wahl des richtigen Rechtsanwalts kann einen entscheidenden Einfluss auf den Erfolg Ihrer rechtlichen Anliegen haben. Hier sind einige Gründe, warum Sie sich für meine Kanzlei entscheiden sollten:

  • Fachliche Spezialisierung
    Ich bin gezielt auf das öffentliche Tierrecht und Verwaltungsrecht ausgerichtet – mit tiefem Verständnis für Vorschriften, Verfahren und Behördenpraxis.
  • Tierrecht als Schwerpunkt
    Tierrecht ist bei mir kein Randbereich, sondern ein bewusst gewählter Schwerpunkt meiner anwaltlichen Tätigkeit – mit rechtlicher Tiefe und persönlichem Engagement.
  • Verwaltungsrechtliche Durchsetzung
    Ich begleite Sie strukturiert durch Anträge, Auflagen, Widersprüche und Klageverfahren – bis hin zur gerichtlichen Vertretung.
  • Erfahrung im Umgang mit Behörden
    Ich verfüge über umfangreiche Erfahrung mit Veterinärämtern, Ordnungsbehörden und Kommunen – und weiß, wie Entscheidungen vorbereitet, getroffen und rechtlich überprüft werden.
  • Persönlich. Klar. Verlässlich.
    Ich berate transparent, bin gut erreichbar und vertrete Ihre Anliegen mit Nachdruck – lösungsorientiert, rechtssicher und verbindlich.
  • Bundesweite Vertretung
    Ich vertrete Mandanten im gesamten Bundesgebiet – digital effizient, bei Bedarf vor Ort und stets mit Blick aufs Wesentliche.

Das sagen meine Mandanten.

Sie benötigen rechtliche Hilfe im Tierrecht?
Ich unterstütze Sie schnell und kompetent – bundesweit.

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