Leistungen nach Themen.

Tierrecht nach Themen.

Tierschutzrecht ist ein breites Feld. Es betrifft Fragen der Haltung, der Kontrolle, der Genehmigungspflicht – ebenso wie Konflikte mit Behörden. Auf dieser Seite finden Sie häufige Themengebiete aus meiner anwaltlichen Beratungspraxis.

Tierhaltung & behördliche Anordnungen.

Tierhaltungen stehen unter behördlicher Aufsicht – sei es durch Veterinärämter, Ordnungsbehörden oder kommunale Stellen. Kommt es zu Problemen, erfolgen häufig Anordnungen: Auflagen, Unterlassungen, Rückbauten oder Einschränkungen der Haltung. Ich unterstütze Sie kompetent bei der rechtlichen Prüfung, Kommunikation mit der Behörde und notfalls auch im verwaltungsgerichtlichen Verfahren.

  • Darf mir die Behörde vorschreiben, wie ich meine Tiere zu halten habe?
  • Muss ich eine behördliche Auflage sofort umsetzen?
  • Welche rechtlichen Mittel habe ich gegen Anordnungen?
  • Wie kann ich den Bestand meiner Tierhaltung sichern?
  • Auflagen zur Tierhaltung (z. B. Stallgröße, Fütterung, Pflegeintervalle),
  • Anordnungen zur Reduzierung oder Einschränkung des Tierbestands,
  • Untersagung bestimmter Haltungsformen oder Tierarten,
  • Sofortige Vollziehung trotz offener Widerspruchsverfahren,
  • Bußgelder oder Zwangsgeldandrohungen bei Nichtbefolgung.
  • der rechtlichen Bewertung und Einordnung behördlicher Anordnungen,
  • der Abwehr unverhältnismäßiger Auflagen und Verbote,
  • der Erstellung von Stellungnahmen und Widersprüchen,
  • Eilverfahren gegen Sofortvollzug oder Betriebsstilllegung,
  • der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Tierhaltung zur Vermeidung weiterer Maßnahmen.

Sie haben eine behördliche Anordnung zur Tierhaltung erhalten?
Ich prüfe die Erfolgsaussichten von Widerspruch oder Klage, verteidige Sie gegen überzogene Maßnahmen und helfe Ihnen, Ihre Tierhaltung rechtssicher fortzusetzen.

Genehmigungen & Erlaubnisse.

Ob Tierhaltung, Tierschutzarbeit oder gewerbliche Tätigkeit – viele Vorhaben im Umgang mit Tieren sind genehmigungspflichtig. Dabei greifen oft verschiedene Rechtsgebiete ineinander: Tierschutzrecht, Baurecht, Gewerberecht oder Artenschutzrecht. Ich begleite Sie bei der Antragstellung, der Kommunikation mit Behörden und – falls nötig – im Widerspruchs- oder Klageverfahren.

  • Wann benötige ich eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG?
  • Welche Anforderungen gelten für die Erteilung der Genehmigung?
  • Was kann ich tun, wenn die Behörde meinen Antrag ablehnt?
  • Wie gehe ich mit nachträglichen Auflagen oder Rücknahmen um?
  • Antrag auf Erlaubnis nach § 11 TierSchG (z. B. für Tierheime, Pflegestellen, Hundezucht),
  • Genehmigungspflichtige Exoten- oder Gefahrtierhaltung,
  • Baurechtliche Genehmigung für Tierhaltungsanlagen (z. B. Ställe, Zwinger, Gehege),
  • Erlaubnisse nach dem Bundesnaturschutzgesetz oder CITES (z. B. für Wild- oder Zootiere),
  • Gewerberechtliche Anzeigen für Tätigkeiten mit Tieren,
  • Konflikte bei Erteilung, Versagung oder Rücknahme einer bestehenden Erlaubnis.
  • der Vorbereitung und rechtlichen Begleitung Ihres Genehmigungsantrags,
  • dem Umgang mit behördlichen Auflagen, Versagungen oder Rücknahmen,
  • der Klärung, ob Ihr Vorhaben genehmigungspflichtig ist,
  • der Einordnung von Tierhaltungen, Betrieben oder Vermittlungsstellen,
  • Widerspruchs- und Klageverfahren bei strittigen Entscheidungen.

Sie planen ein tierbezogenes Vorhaben und benötigen eine Genehmigung?
Ich berate Sie bei der Vorbereitung, begleite das Antragsverfahren und vertrete Sie gegenüber der Behörde – rechtssicher, lösungsorientiert und mit langjähriger Erfahrung im öffentlichen Tierrecht.

Tierhaltungsanlagen & Baugenehmigung.

Die Errichtung oder Erweiterung von Tierhaltungsanlagen – sei es für Pferde, Nutztiere, Hunde oder Exoten – ist in vielerlei Hinsicht genehmigungsbedürftig. Neben bauplanungsrechtlichen Vorschriften sind auch tierschutzrechtliche, immissionsschutzrechtliche und nachbarschaftsrechtliche Aspekte zu beachten. Ich begleite Sie durch das gesamte Verfahren – von der Planung bis zur Auseinandersetzung mit der Behörde.

  • Ist für meine Tierhaltung eine Baugenehmigung erforderlich?
  • Welche Anforderungen stellt das Tierschutzgesetz an Stallungen und Gehege?
  • Welche Rolle spielen Nachbarn, Immissionsschutz oder das Bauplanungsrecht?
  • Wie gehe ich mit einer Nutzungsuntersagung oder Stilllegung um?
  • Errichtung oder Umbau von Ställen, Zwingern oder Ausläufen ohne Genehmigung,
  • Nutzung von Tierhaltungsanlagen im Außenbereich (§ 35 BauGB),
  • Nutzungsuntersagung oder Rückbauverfügung wegen fehlender Baugenehmigung,
  • Streit über Anforderungen an Tierschutz, Emissionen oder Nachbarschaftsverträglichkeit,
  • Konflikte mit Gemeinden über Lage, Größe oder Zweck der Tierhaltung.
  • Prüfung der Genehmigungspflicht für Ställe, Ausläufe, Zwinger oder Tiergehege,
  • Einordnung als privilegiertes Vorhaben im Außenbereich (§ 35 BauGB),
  • Erstellung und rechtlicher Begleitung von Bauanträgen,
  • Widerspruch und Klage gegen abgelehnte Baugenehmigungen,
  • Verteidigung gegen baurechtliche Nutzungsuntersagungen, Rückbauverfügungen oder Stilllegungen,
  • Abstimmung mit Veterinärbehörden über die tierschutzkonforme Ausgestaltung,
  • Konflikten mit Nachbarn oder Gemeinden (z. B. bei Geruchs- oder Lärmbelästigung).

Sie möchten eine Tierhaltungsanlage errichten oder legalisieren?
Ich prüfe Ihre Erfolgsaussichten, begleite das Genehmigungsverfahren oder vertrete Sie im Streitfall vor den Verwaltungsgerichten – kompetent, verlässlich und bundesweit.

Tierhaltung & nachbarrechtliche Konflikte.

Nicht jede Tierhaltung wird von der Nachbarschaft akzeptiert – insbesondere wenn es um Lärm, Geruch, Exoten oder eine größere Anzahl von Tieren geht. Häufig greifen Behörden auf ordnungsrechtliche Mittel zurück, um Beschwerden nachzugehen. Ich unterstütze Sie bei öffentlich-rechtlichen Nachbarschaftskonflikten, zeige Ihre Rechte auf und verteidige Ihre Tierhaltung gegenüber Behörden.

  • Welche Vorschriften gelten bei Tierhaltung im Wohn- oder Außenbereich?
  • Darf das Ordnungsamt auf Nachbarbeschwerden reagieren?
  • Welche Grenzen gelten für Lärm, Geruch oder Tieranzahl?
  • Wie kann ich meine Tierhaltung trotz Nachbarschaftskonflikt absichern?
  • Nachbarbeschwerden wegen Lärm, Geruch oder „unzumutbarer Tierhaltung“,
  • Aufforderungen zur Einschränkung oder Aufgabe der Haltung durch Ordnungs- oder Bauämter,
  • Konflikte über die „baurechtliche Einordnung“ (privat/gewerblich, Außenbereich etc.),
  • Streit um die Zulässigkeit von Gefahrtier- oder Exotenhaltung in Wohngebieten,
  • Nutzungseinschränkungen oder Rückbauverfügungen infolge nachbarlicher Anzeigen,
  • Verfahren zur Sicherstellung „öffentlicher Sicherheit und Ordnung“ aufgrund von Haltung.
  • der Prüfung der Zulässigkeit Ihrer Tierhaltung nach öffentlichem Baurecht,
  • der Abwehr von Maßnahmen auf Grundlage von Nachbarbeschwerden,
  • der Kommunikation mit Behörden und Gemeinden im Konfliktfall,
  • verwaltungsrechtlichen Verfahren zur Sicherung Ihrer Tierhaltung,
  • der rechtssicheren Ausgestaltung Ihrer Haltung im Hinblick auf Lärm, Geruch und Tieranzahl.

Sie geraten mit Nachbarn oder Behörden wegen Ihrer Tierhaltung in Konflikt?
Ich helfe Ihnen, Ihre Rechte durchzusetzen, unberechtigte Eingriffe abzuwehren und Ihre Tierhaltung trotz Beschwerden rechtssicher zu erhalten.

Verwaltungsverfahren & Klageführung.

Tierrechtliche Konflikte spielen sich fast immer im Verwaltungsrecht ab – sei es durch Anordnungen, Auflagen, Verbote oder Versagungen. Ich begleite Sie durch alle Verfahrensstufen: vom Anhörungsschreiben über den Widerspruch bis zur Klage vor dem Verwaltungsgericht – fundiert, zielgerichtet und bundesweit.

  • Wann ist ein Widerspruch sinnvoll und wie gehe ich dabei vor?
  • Welche Fristen gelten im Verwaltungsverfahren?
  • Was kann ich tun, wenn ein Bescheid im „Sofortvollzug“ steht?
  • Wie läuft eine Klage vor dem Verwaltungsgericht ab?
  • Anhörung nach § 28 VwVfG wegen angeblicher tierschutzrechtlicher Verstöße,
  • Widerspruch gegen Tierhaltungsverbote, Bußgeldbescheide oder Auflagen,
  • Eilrechtsschutz gegen Sofortvollzug (z. B. Tierwegnahme oder Betriebsstilllegung),
  • Klage gegen abgelehnte Genehmigungen (§ 11 TierSchG, Baugenehmigungen etc.),
  • Anfechtung von Rückbau-, Unterlassungs- oder Untersagungsverfügungen,
  • Verfahrensverzögerung oder Untätigkeit der Behörde.
  • der strategischen Begleitung im gesamten Verwaltungsverfahren,
  • der Erstellung fundierter Widersprüche und Stellungnahmen,
  • der Einleitung von Eilverfahren bei Sofortvollzug,
  • der Klageerhebung vor dem Verwaltungsgericht,
  • der rechtssicheren Kommunikation mit Behörden in Konfliktsituationen.

Sie möchten sich gegen eine behördliche Maßnahme zur Wehr setzen?
Ich begleite Sie kompetent durch das Verwaltungsverfahren – vom Widerspruch bis zur Klage – und vertrete Ihre Interessen vor Gericht mit der nötigen Klarheit und Konsequenz.

Tiertransporte & Schlachtung.

Tiertransporte unterliegen engen unionsrechtlichen Vorgaben. Verstöße werden streng geahndet.

  • Welche rechtlichen Vorgaben gelten für Tiertransporte innerhalb und außerhalb der EU?
  • Wann benötige ich eine Transportgenehmigung?
  • Wie lange darf ein Tier ohne Pause transportiert werden?
  • Welche Folgen drohen bei Verstößen gegen Schlachtvorgaben oder Transportrecht?
  • Nicht eingehaltene Transportzeiten, Ruhepausen oder Dokumentationspflichten,
  • Verstöße gegen die EU-Verordnung Nr. 1/2005 (Tiertransport),
  • Schlachtungen ohne ordnungsgemäße Betäubung (VO 1099/2009),
  • Genehmigungspflicht für gewerbliche Tiertransporte,
  • Bußgelder oder Transportverbote nach Kontrollbefunden.
  • Genehmigungen für Transporte nach VO (EG) Nr. 1/2005,
  • Auseinandersetzungen über Transportzeiten, Ruhepausen, Dokumentation,
  • Vorgaben beim Schlachten nach VO (EG) Nr. 1099/2009,
  • Bußgeldverfahren und Betriebsstilllegungen.

Probleme bei Tiertransporten oder bei der Schlachtung?
Ich vertrete Sie bei der Abwehr von Bußgeldern, Genehmigungsverfahren und im Umgang mit unionsrechtlichen Auflagen – kompetent und verlässlich.

Tierversuche & wissenschaftliche Einrichtungen.

Der Umgang mit Versuchstieren ist hochreguliert. Ich begleite Einrichtungen, Hochschulen und Forschungsvorhaben.

  • Für welche Vorhaben benötige ich eine Versuchstiergenehmigung?
  • Was ist bei der Antragstellung nach § 8 TierSchG zu beachten?
  • Wie kann ich mich gegen die Ablehnung eines Tierversuchsprojekts wehren?
  • Welche Dokumentations- und Anzeigepflichten bestehen?
  • Antragstellung nach § 8 TierSchG bei Forschungsprojekten,
  • Ablehnung durch die Genehmigungsbehörde wegen ethischer Bedenken,
  • Verstöße gegen Dokumentationspflichten,
  • Kontrolle von Versuchstierhaltungen und Rücknahme der Genehmigung,
  • Verfahren vor Tierversuchskommissionen oder gerichtliche Auseinandersetzung.
  • Anträgen nach § 8 TierSchG,
  • Fragen zur ethischen Vertretbarkeit,
  • Dokumentation und Anzeigepflichten,
  • Verwaltungsverfahren bei Vorwürfen.

Sie planen einen Tierversuch oder verteidigen ein Forschungsprojekt?
Ich begleite Sie rechtssicher durch das Genehmigungsverfahren und vertrete Sie bei Konflikten mit Behörden oder Ethikkommissionen.

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