Leistungen nach Zielgruppen.

Tierrecht nach Zielgruppen.

Tierrecht betrifft nicht nur Tierhalter. Auch Vereine, Betriebe oder Tierschützer stehen regelmäßig vor komplexen öffentlich-rechtlichen Fragestellungen. Ich berate Sie zielgerichtet und mit langjähriger Erfahrung – unabhängig davon, ob Sie privat, beruflich oder institutionell mit Tieren zu tun haben.

Private Tierhalter.

Ob Hund, Katze, Pferd oder Exoten – Tierhalter sehen sich immer häufiger mit behördlichen Maßnahmen konfrontiert: Anordnungen, Haltungsverboten, Auflagen oder gar Wegnahmen. Ich unterstütze Sie bei der rechtlichen Einordnung Ihrer Tierhaltung und vertrete Sie konsequent gegenüber Behörden.

  • Muss ich eine bestimmte Tierhaltung (z. B. Listenhund, Exoten) genehmigen lassen?
  • Ist die Wegnahme meines Tieres rechtmäßig und kann ich es zurückbekommen?
  • Welche Rechte habe ich bei Anzeigen durch Nachbarn oder Kontrollbesuchen?
  • Was kann ich gegen eine Haltungsuntersagung oder behördliche Auflage tun?
  • Tierhaltungsverbote oder Beschlagnahmen durch das Veterinäramt,
  • Konflikte mit Ordnungsbehörden (z. B. wegen Gefahrtieren oder Nachbarn),
  • Probleme mit Leinenpflicht, Maulkorbzwang oder Hundesteuerbescheiden,
  • Genehmigungsfragen (z. B. § 11 TierSchG, baurechtliche Fragen).
  • der Verteidigung gegen Haltungsverbote oder Tierentzug,
  • Stellungnahmen in Anhörungsverfahren,
  • rechtlichen Fragen zu Listenhunden, Exoten oder Haltungserlaubnissen,
  • Widersprüchen und Klagen vor Verwaltungsgerichten.

Sie möchten Ihre Tierhaltung sichern oder sich gegen behördliche Maßnahmen wehren?
Ich unterstütze Sie zielgerichtet und mit Fingerspitzengefühl – außergerichtlich und vor Gericht.

Gewerbliche Tierhalter.

Ob Hundeschule, Tierpension oder Reptilienhandel – wer gewerblich mit Tieren arbeitet, steht häufig im Fokus der Behörden. Die rechtlichen Anforderungen an Sachkunde, Haltung, Betriebsführung und Genehmigungen sind hoch – und werden streng kontrolliert.

  • Wie beantrage ich eine Genehmigung nach § 11 TierSchG für Zucht, Pension oder Training?
  • Welche Voraussetzungen gelten für Räume, Personal und Dokumentation?
  • Was kann ich tun, wenn mir die Erlaubnis versagt oder entzogen wurde?
  • Wie verteidige ich mich gegen Auflagen oder Betriebseinschränkungen?
  • Erlaubnispflicht nach § 11 TierSchG (z. B. Zucht, Pension, Tiervermittlung),
  • Anforderungen an Haltung, Pflege, Sachkunde und Dokumentation,
  • Auflagen oder Ablehnung durch die zuständige Veterinärbehörde,
  • Streit über Zuverlässigkeit, Räumlichkeiten oder Tieranzahl,
  • Konflikte mit Nachbarn, Gemeinden oder Ordnungsämtern,
  • Betriebsstilllegung oder Untersagung bei angeblichen Verstößen.
  • der Beantragung und Verteidigung Ihrer gewerblichen Tierhaltungserlaubnis,
  • der Kommunikation mit Behörden bei Beanstandungen und Kontrollen,
  • dem Umgang mit Haltungsauflagen, Rücknahmebescheiden oder Betriebsuntersagungen,
  • Widersprüchen und Klageverfahren vor Verwaltungsgerichten.

Sie betreiben eine gewerbliche Tierhaltung und benötigen rechtliche Unterstützung?
Ich begleite Sie bei Genehmigungsverfahren, Kontrollen und Streitigkeiten – kompetent, lösungsorientiert und mit klarem Fokus auf Ihre berufliche Tätigkeit.

Landwirtschaftliche Betriebe.

Die Anforderungen an Tierhaltungsbetriebe wachsen stetig – nicht nur durch Tierwohlstandards, sondern auch durch baurechtliche, umweltrechtliche und tierschutzrechtliche Vorgaben. Oft greifen Behörden direkt in laufende Betriebe ein. In solchen Situationen ist rechtssicheres Handeln gefragt.

  • Ist meine Tierhaltung baurechtlich zulässig und genehmigt?
  • Wie reagiere ich auf Beanstandungen durch das Veterinäramt oder die Lebensmittelkontrolle?
  • Welche Anforderungen gelten bei Transporten oder im Seuchenschutzrecht?
  • Was droht bei wiederholten Verstößen gegen Tierschutzvorgaben?
  • Beanstandungen durch das Veterinäramt (z. B. TierSchNutztV),
  • Stilllegungen, Haltungsverbote oder Seuchenschutzmaßnahmen,
  • baurechtliche Genehmigungsverfahren für Stallanlagen,
  • Konflikte bei Tiertransporten oder Schlachtprozessen.
  • der Abwehr tierschutzrechtlicher Maßnahmen oder Auflagen,
  • Baugenehmigungen und Stallbau im Außenbereich,
  • Fragen zur Betriebserlaubnis und Transportzulassung,
  • Verfahren wegen Seuchenschutz oder Tierkörperbeseitigung.

Sie brauchen rechtliche Unterstützung für Ihre Tierhaltung oder Ihren Betrieb?
Ich begleite Sie durch Kontrollen, Genehmigungsverfahren und Verwaltungsprozesse – mit Branchenkenntnis und klarer Kommunikation.

Tierschutzorganisationen.

Tierschutz ist eine verantwortungsvolle Aufgabe – doch Organisationen, Vereine und Tierheime sehen sich oft selbst mit tierschutzrechtlichen und baurechtlichen Hürden konfrontiert. Ich unterstütze Sie bei Genehmigungen, Auflagen und dem Umgang mit Veterinärämtern.

  • Wann benötige ich eine Erlaubnis nach § 11 TierSchG?
  • Wie gehe ich mit unangekündigten Kontrollen oder behördlichen Beanstandungen um?
  • Welche Tierzahl ist zulässig, ohne als gewerbliche Haltung zu gelten?
  • Was tun, wenn eine Rücknahme oder Stilllegung droht?
  • Genehmigungen nach § 11 TierSchG für Tierheime, Gnadenhöfe, Pflegestellen,
  • Kontrolle und Beanstandung durch Veterinärbehörden,
  • Konflikte über Tieranzahl, Haltung oder Vermittlung,
  • Rücknahme oder Ablehnung von Erlaubnissen.
  • der Antragstellung und Verteidigung Ihrer Erlaubnis nach § 11 TierSchG,
  • der rechtlichen Kommunikation mit Veterinärbehörden und Kommunen,
  • der Abwehr von Auflagen, Versagungen oder Rücknahmen bestehender Genehmigungen,
  • verwaltungsrechtlichen Verfahren im Zusammenhang mit Tierhaltung, Vermittlung oder Pflege,
  • der rechtssicheren Gestaltung Ihrer Tierschutzarbeit im Einklang mit öffentlich-rechtlichen Vorgaben.

Sie engagieren sich im Tierschutz und benötigen rechtliche Unterstützung?
Ich vertrete Ihre Organisation rechtssicher und verlässlich – auch mit Blick auf Gemeinnützigkeit und Öffentlichkeitswirksamkeit.

Tierparks.

Die Haltung von Wild- oder Exotentieren ist besonders stark reguliert – mit hohen Anforderungen an Sicherheit, Artenschutz und Dokumentation. Ich unterstütze Sie bei Genehmigungen und verteidige Sie bei Konflikten mit Behörden oder Öffentlichkeit.

  • Benötige ich eine besondere Genehmigung für meine Exotenhaltung?
  • Wie erfülle ich die Anforderungen des Artenschutz- und Gefahrtierrechts?
  • Was kann ich tun, wenn die Haltung untersagt oder mein Tier beschlagnahmt wurde?
  • Welche baurechtlichen Vorgaben gelten für meine Tieranlagen?
  • Haltungsgenehmigungen und artenschutzrechtliche Nachweise,
  • Haltungsverbote, Beschlagnahmen oder Stilllegungen,
  • baurechtliche Fragen im Kontext von Tiergehegen oder mobilen Anlagen,
  • Konflikte mit kommunalen Auflagen oder Demonstrationen.
  • artenschutz- und gefahrentierrechtlichen Genehmigungen,
  • der Abwehr von Stilllegungen, Wegnahmen und Bußgeldern,
  • baurechtlichen Verfahren für Gehege und Anlagen,
  • rechtlicher Kommunikation bei Konflikten mit Behörden.

Sie halten oder präsentieren exotische Tiere?
Ich stehe Ihnen zur Seite bei Genehmigungsfragen, tierschutzrechtlichen Vorgaben und öffentlichkeitswirksamen Verfahren.

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